Anliegen des eintägigen Workshops war es, in Umsetzung der Resolution 1325 die Frauenrechte nach Konflikten zu verbessern. Professoren, internationale Experten und hochrangige Vertreter aus der nationalen und internationalen Praxis und Politik trugen hierzu vor, tauschten sich in Podiumsdiskussionen untereinander sowie mit den Teilnehmern aus.
Frau Staatssekretärin Dr. Birgit Grundmann bei ihrem Vortrag.
Quelle: Bundesakademie für Sicherheitspolitik
Teilnehmer waren Multiplikatoren u.a. aus der Zivilgesellschaft, den NGOs, den Medien und den Bundesministerien. Die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Frau Prof. Dr.Rudolf, beschrieb die völkerrechtlichen Maßstäbe für die Förderung der Menschenrechte von Frauen nach Konflikten. Mitarbeiter der MPI in Hamburg und Heidelberg, der GIZ, des ZIF und der IRZ berichteten über die Arbeit für Frauenrechte in Post-Konfliktstaaten und diesbezügliche Entwicklungen. Der Nachmittag war dem Sexualstrafrecht und sonstigen Gewaltdelikten gegen Frauen überhaupt gewidmet. Das Spektrum reichte von Erwägungen zu einem geschlechtergerechten und effektiven Sexualstrafrecht bis hin zu einer Darstellung der Verfolgung von Sexualdelikten in Deutschland und der Entwicklung der Rechtsprechung internationaler Strafgerichtshöfe zu Gewaltdelikten gegen Frauen. Hier rückte die Entwicklung der Frauenrechte in Deutschland bis in die heutige Zeit in den Blick, und Praktiker schärften das Bewusstsein dafür, dass die Bedürfnisse von Frauen in verschiedenen Kulturkreisen unterschiedlich ausgeprägt sind. Die Bundesakademie für Sicherheitspolitik war für diesen Gedankenaustausch der richtige Ort, weil zu einer erfolgreichen Gestaltung von Sicherheitspolitik die aktive Teilhabe von Frauen in Konfliktlösungs- und Versöhnungsprozessen gehört.
Autor: Andreas von Hacht