Die Fregatte Rheinland-Pfalz
Quelle: Bundeswehr
Die Seeräuberei, die vor einigen Jahren noch als ein Relikt der Vergangenheit angesehen wurde, ist heute aktueller denn je. Eine zweistellige Anzahl von zivilen Handelsschiffen befindet sich inkl. ihrer Besatzungen in der Hand der Piraten. Auch deutsche Seeleute und Reeder sind bereits betroffen gewesen. Wie dieses neue Phänomen gelöst werden kann, darüber haben BAKS und FORSI gemeinsam mit Ressortvertretern, Marinevertretern, anerkannten Wissenschaftlern aus den Bereichen Recht und Ökonomie, der Reederei und Sicherheitsdienstleistern am Dienstag, den 6. Oktober 2009 in den Räumlichkeiten der Bundesakademie diskutiert.
Das Exportland Deutschland ist auf sichere Seewege angewiesen schreibt das Handelsblatt in seiner Ausgabe am 16. September 2009. Piraterie gefährdet damit deutsche Sicherheitsinteressen. Wie also soll mit Piraterie und maritimen Terrorismus umgegangen werden? Wie sollte gehandelt werden? Diese Fragen und mehr sind in unserer Veranstaltung gestellt worden. Piraterie wird in der Öffentlichkeit seit einiger Zeit wieder wahrgenommen. Dies liegt nicht nur an der Unterhaltungsindustrie, die mit Filmen wie „Fluch der Karibik“ Piraterie romantisiert, sondern auch an Presseberichterstattung prominenter Schiffsentführungen. Jedermann kennt Aufsehen erregende Fälle, so wie die Stavanger Entführung, die Entführung der „Sirius Star“ oder etwa der französischen Yacht „Le Ponant“.
Piraterie bedroht die Sicherheit der internationalen Schifffahrt, die der Besatzungen der Schiffe und deren Ladung. Dabei beweisen statistische Zahlen, dass Deutschland zu den besonders betroffenen Ländern zählt. Es liegt auf der Hand: Piraterie stört den freien Welthandel und droht sich unmittelbar auf eine Verteuerung von Waren auszuwirken, was jeder Bürger spüren würde.
Schiffseigentümer müssen hohe Kosten für Versicherungen, Sicherheitsmaßnahmen oder Lösegeldzahlungen auf sich nehmen oder aber als Ausweichmöglichkeit den wesentlich längeren und daher kostspieligeren Weg um ganz Afrika herum nehmen. Eine Lösung könnte der Einsatz privater Sicherheitsdienste darstellen. Deutsche Reeder lehnen jedoch die Angebote privater Sicherheitsunternehmen überwiegend konsequent ab. Der Verband Deutscher Reeder verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Schutzpflicht durch die Staaten. Ein Wettrüsten von Reedern und Piraten, damit Verbunden größere Risiken für die Seeleute werden durch sie befürchtet. Andererseits ist der Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten ökonomisch betrachtet oft günstiger als höhere Versicherungen und längere Transportwege.
Was private Sicherheitsdienstleister kaum leisten können, ist die Befreiung von Schiffen und Geiseln sowie offensive Operationen gegen Piraten. Wie stellt sich die Rechtslage im Kampf gegen Piraterie dar? Piraterie ist international geächtet. Staaten sind daher unabhängig von der Nationalität der Täter zu ihrer Bekämpfung und Verfolgung berechtigt und verpflichtet. Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen erlaubt den Nationen hierzu auf Hoher See das Aufbringen von Piratenfahrzeugen und die Festnahme der an Bord befindlichen Personen.
Nach dem internationalen Seerechtsübereinkommen sind aber nur Kriegsschiffe und andere deutlich erkennbar im Staatsdienst stehende Schiffe und Flugzeuge berechtigt, Piratenschiffe aufzubringen, dort an Bord befindliche Personen festzunehmen und Vermögen zu beschlagnahmen. Dagegen können private Sicherheitsdienste – wie auch die Handelsschiffe, für die sie tätig sind – neben präventiven Aufgaben nur Notwehrrechte wahrnehmen. Dies hat zur Folge, dass ihnen nur das Recht zukommt, private Rechte auszuüben, die ihrem Auftraggeber selbst schon zustehen. Deutsche Reeder und private Sicherheitsdienste haben also nur beschränkte Befugnisse beim Kampf gegen Piraterie. Private Sicherheitsdienste können grundsätzlich nur auf Handelsschiffen zur professionellen Abwehr der Piraterie zum Einsatz gelangen. Der Einsatz privater Sicherheitsdienste zur Abwehr von Gefahren und damit auch zur Bekämpfung der maritimen Piraterie wird durch die Vorgaben des deutschen Verfassungsrechts nicht ausgeschlossen.
Zu einer sinnvollen Strategie zur Bekämpfung von Piraterie braucht es aber mehr als nur den Schutz durch reaktive Maßnahmen, egal ob durch private oder staatliche Akteure. Die aktive Bekämpfung ist auf See notwendig. Darüber hinaus müssen über ein politisches Konzept regionale Regierungen einbezogen werden. Letztendlich müssen die Ursachen des Phänomens wie zum Beispiel Armut beseitigt werden. Als Ergebnis aller Bemühungen können erst dann „Freiheit des Seeverkehrs“ und „eine friedliche Handelsschifffahrt“ erwartet werden.
Autor: Manfred Bohr, Oliver Juncker