Die Bundesakademie für Sicherheitspolitik untersteht dem Bundessicherheitsrat (BSR) als Kuratorium. Das Kuratorium entscheidet über die grundsätzliche Ausrichtung der Akademie sowie über ihre Weiterentwicklung. Der BSR ist ein Kabinettsausschuss der Bundesregierung, der sich mit der strategischen Ausrichtung und der Koordinierung der deutschen Sicherheitspolitik befasst. Seine unregelmäßig stattfindenden Beratungen sind geheim.
Den Vorsitz des Bundessicherheitsrates führt der Bundeskanzler. Ständige Mitglieder sind die Bundesministerinnen und Bundesminister des Auswärtigen, der Verteidigung, der Finanzen, des Innern und für Heimat, der Justiz, für Wirtschaft und Klimaschutz, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie der Chef des Bundeskanzleramts. Weitere Bundesministerinnen und -minister sowie andere, nicht der Bundesregierung angehörende Funktionspersonen können zu den Sitzungen des Bundessicherheitsrates hinzugezogen werden. Der Präsident der BAKS nimmt in der Regel einmal jährlich an der Sitzung des Bundessicherheitsrates teil.
Die Gründung des Rates wurde bei der 99. Sitzung des Bundeskabinetts am 6. Oktober 1955 beschlossen. Ausgangspunkt waren die Überlegungen des damaligen Bundesministers für besondere Aufgaben, Franz Josef Strauß, dass „die äußere Sicherheit nicht nur Soldaten zufallen könne und dass die Landesverteidigung auch von anderen Funktionen des Staates abhängig sei“. Die konstituierende Sitzung des daraus entstehenden Kabinettsausschusses „Bundesverteidigungsrat“ fand am 21. Oktober 1955 statt. Am 28. November 1969 wurde er in Bundessicherheitsrat umbenannt. Weitere Informationen zum Bundessicherheitsrat finden Sie hier.