Arbeitspapiere

Eine globale Strategie gegen den „Islamischen Staat“

6/2014
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Vom Sykes-Picot Abkommen von 1916 bis zum syrischen Bürgerkrieg seit 2011 – die Ursachen für das Entstehen des selbsterklärten „Kalifats“ in Syrien und im Irak sind komplex. Dementsprechend muss die Weltgemeinschaft, konfrontiert mit den Folgen seiner Entstehung, einen umfassenden, nachhaltigen Ansatz zu seiner Bekämpfung entwickeln. Die Resolutionen 2170 und 2178 des VN-Sicherheitsrates sind 2014 ein Anfang. Seit Wochen werden die Schlagzeilen der Medien weltweit von immer neuen Gräueltaten der Terrororganisation „Islamischer Staat“ („IS“) bestimmt. In den letzten Tagen rückte dabei insbesondere der „Kampf um Kobane“ in den Fokus der medialen Aufmerksamkeit.

Die Genese des „Islamischen Staats“

Die Entstehung dieser dschihadistisch-salafistischen Organisation geht auf den irakischen Widerstand in Folge des Irakkrieges zurück, der am 20. März 2003 mit der Bombardierung Bagdads begann und mit dem Sturz des irakischen Diktators Saddam Hussein durch US-Präsident George W. Bush am 1. Mai 2003 für beendet erklärt wurde. Militärisch war diese Intervention ein klarer Erfolg der „Koalition der Willigen“. Während der bis 2011 andauernden Besetzung des Iraks zeigte sich jedoch, dass ein militärischer Sieg ohne ein Gesamtkonzept für die uneingeschränkte und verzugslose Wiederherstellung der Staatlichkeit sich als idealer Nährboden für terroristische Aktivitäten erwies.

Die weitere Entwicklung der sich anfangs zu al-Qaida bekennenden Terrororganisation wurde durch den syrischen Bürgerkrieg begünstigt. In dessen Wirren bekämpfte der „IS“ sowohl die Regierung von Präsident Baschar al-Assad, wie auch die Freie Syrische Armee (FSA) und die kurdische Minderheit im Norden des Landes.

Nachdem der „IS“ mit zum Teil brutaler Gewalt die Kontrolle über ein zusammenhängendes Gebiet vom Nordwesten des Iraks bis in den Osten Syriens erlangt hat, proklamierte er am 29. Juni 2014 ein „Kalifat“. Implizit ist damit der Anspruch auf die Nachfolge des Propheten Mohammed als politisches und religiöses Oberhaupt aller Muslime sowie das dschihadistische Bestreben nach territorialer Expansion verbunden.

Ganz oben auf der Liste der Organisation stehen die Eroberung von Bagdad und die Einnahme von Kobane. Die im Norden Syriens gelegene Kurdenhochburg ist von strategischer Bedeutung, denn wer diese Stadt kontrolliert, überwacht auch den Grenzstreifen zur Türkei. Die unmittelbare Nähe zu diesem NATO-Mitglied sowie der von dessen Territorium aus mögliche Einblick auf das Kampfgeschehen garantieren darüber hinaus maximale mediale Aufmerksamkeit. So ist Kobane zum Sinnbild des Kampfes von Allahs archaischen Kriegern gegen die ungläubige Welt der Moderne geworden.

Die schwarze Flagge als „Insignium“ der Macht der ultrakonservativen salafistischen „Gotteskrieger“ über dem überwiegend von gemäßigten sunnitischen Muslimen bewohnten Bagdad wehen zu sehen, entspräche ferner sicherlich den nostalgischen Sehnsüchten der Dschihadisten und würde – so vermutlich deren Kalkül – ihre Gefolgschaft stärken und weiteren Zulauf generieren.

Auf Bitten der irakischen Regierung fliegen die USA nun seit August Luftangriffe gegen die „IS“-Miliz im Irak. Im September wurden diese, unter Berufung auf das individuelle und kollektive Recht zur Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der VN-Charta, auf Syrien ausgedehnt. Inzwischen beteiligen sich insgesamt elf weitere westliche und arabische Staaten in unterschiedlicher, nach Zielgebieten abgestufter Weise an der „Neuen Koalition der Willigen“, um die Einnahme von Kobane durch den „IS“ zu verhindern und dessen Vormarsch auf Bagdad zu stoppen.

Das Sykes-Picot-Abkommen – ein historischer Fehler?

Zweifelsohne begünstigen die im Ersten Weltkrieg auf der Landkarte willkürlich gezogenen, im Geheimen verhandelten Sykes-Picot-Abkommen von 1916 festgehaltenen, Landesgrenzen die derzeitige Entwicklung. Die Interessengebiete, die Großbritannien und Frankreich einst primär nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und ohne Rücksicht auf ethnische Zugehörigkeiten und Stammesstrukturen zwischen sich abgrenzten, und die daraus resultierenden, bis heute geltenden Staatsgrenzen spielen letztlich dem Streben der militanten Salafisten nach einem grenzen- und regionenübergreifenden „Kalifat“ in die Hände. Mit diesem lässt sich die alte künstliche Ordnung überwinden und eine neue schaffen.

Arabische Stammesstrukturen reichen bis heute vom Libanon, über Syrien und Jordanien bis in den Irak und nach Saudi-Arabien hinein. Sie gehen immer noch mit tragfähigen Bindungen einher, die über nationalstaatliche Grenzen und fast ein Jahrhundert hinweg bestehen geblieben sind.

Pulverfass Naher Osten: Brutstätte von Terrorgruppen

Der Nahe Osten ist seit jeher eine Krisenregion. Die Ursachen hierfür sind vielfältig: An der Nahtstelle mehrerer Kontinente treffen viele Einflussfaktoren aufeinander, aber längst nicht immer ist es gelungen, diese auszutarieren. Regelmäßig stand die Weltgemeinschaft hier vor neuen Herausforderungen, die mit neuen, oftmals schmerzlichen Erfahrungen verbunden waren. Sowohl der Irakkrieg als auch der Bürgerkrieg in Syrien sind Belege dafür.

Im Irak haben die USA militärisch eingegriffen und einen Regimewechsel erzwungen; in Syrien war dies nicht möglich, da sowohl die Obama-Administration sich vom quasi unilateralen Vorgehen ihrer Vorgängerregierung unter G.W. Bush abgrenzen wollte, als auch geopolitische Interessen Russlands und Chinas entsprechende Resolutionen des VN-Sicherheitsrates nicht zuließen. Aber in beiden Fällen haben sich aufgrund fehlender Staatlichkeit sowohl im Irak als auch in Syrien primär durch Gewalt geprägte Strukturen entwickelt und sich zunehmend „Gewaltmärkte“ etabliert.

Inzwischen sind auch angrenzende Regionen davon betroffen: Von der Levante über Nordafrika bis hin zur Sahelzone hat sich ein gigantischer, durch Gewalt geprägter Raum entwickelt. Die staatliche Ordnung ist in weiten Teilen dieses Großraums nicht oder nur sehr unzureichend gegeben; dafür blühen Schmuggel, Entführungen, Waffen- und Menschenhandel sowie sonstige kriminelle Machenschaften.

Die „Gewaltmärkte“ sind ideale Brutstätten von kriminellen Banden und Terrorgruppen. Das Ganze gepaart mit einer die Anwendung von Gewalt rechtfertigenden Ideologie ergibt die ideale Rekrutierungsbasis für die Terrororganisation „IS“, die nicht nur von der Bezeichnung her, zumindest einen gewissen staatlichen Charakter anstrebt: kontrolliertes Gebiet, Flagge, Scharia, Gerichte, Schulen und Ämter.

Dschihad und „klassischer“ Krieg

Der „IS“ versucht seine Ziele mit unfassbarer Grausamkeit durchzusetzen. Das einzige Kriterium für die Extremisten, brutale Gewalt anzuwenden, ist dabei die ihren Opfern unterstellte „Ungläubigkeit“. Die VN sprechen inzwischen von einem versuchten Völkermord an der religiösen Minderheit der Jesiden im Irak. „Allahs gottlose Armee“, so der „Spiegel“, zählt tausende Kämpfer, moderne und offenbar auch international geächtete Kriegswaffen in deren Händen. Der Einsatz schwerer Waffen, die Zahl der Opfer und Vertriebenen, das Ausmaß der zerstörten Infrastruktur, die Größe des eroberten und kontrollierten Gebietes – dies alles ist Beleg für die „klassische“ Kriegsführung einer konventionellen Armee und nicht eines gemeinhin einer Terrororganisation attestierten asymmetrischen Vorgehens.

Finanzielle Basis: Kriegswirtschaft

Das Startkapital des „IS“ dürfte ursprünglich von der Arabischen Halbinsel stammen. Inzwischen ist die Kriegskasse der Terrororganisation prall gefüllt. Waren zunächst Lösegeld, Plünderungen und weitere auf dem Gewaltmarkt erzielbare Gewinne seine Haupteinnahmequellen, hat sich der „IS“ mit der Landnahme noch wesentlich lukrativere Quellen angeeignet, die vorher entweder durch den Irak oder Syrien staatlich kontrolliert wurden: Ölfelder, Banken, Produktionsstätten, Wasser- und Stromversorgungsanlagen. Zugang zu modernen Waffenarsenalen gab es quasi als Zugabe obendrein.

Darüber hinaus erhebt der „IS“ Steuern und treibt sie ein. Inzwischen macht auch der illegale Ausverkauf von unschätzbaren Kulturgütern der Region von sich reden. Damit ist die finanzielle Basis dieser „Kalifatsherrschaft“ mehr als gesichert. Da das System auf Expansion angelegt ist, dürfte mittels dieser Art der Kriegswirtschaft der weitere Zufluss von finanziellen Mitteln und Waffen nachhaltig gesichert sein – jedenfalls solange der „IS“ auf Gewaltmarkt und Schlachtfeld erfolgreich bleibt.

Strahlkraft des „IS“ und „Terrortourismus“

Die Machenschaften des „IS“ besitzen eine enorme Strahlkraft rund um den Globus: Andere Terrororganisationen wie Boko Haram (Nigeria), al-Shabaab (Somalia) und Abu Sajaf (Philipinen) fühlen sich in ihrem Tun bestätigt; orientierungslose, labile Jugendliche in Europa fühlen sich besonders angesprochen. Auch wenn die überwiegende Anzahl der Muslime die gewaltverherrlichende Auslegung des Korans seitens der Dschihadisten ablehnt, scheint die Gruppe der ideologisch verbrämten, gewaltbereiten Sympathisanten größer zu sein, als dies mit gesundem Menschenverstand zunächst anzunehmen ist. Die relativ große Anzahl der „Terrortouristen“ belegt dies auf erschreckende Weise. Zudem haben regelrechte Straßenkämpfe in den letzten Wochen auch in Deutschland gezeigt, wie tief die ideologischen Gräben sind.

Perspektivlosigkeit, Verelendung, Repression, Staatsversagen, Korruption und multiethnische Spannungen nehmen weltweit zu und machen für Komplexität reduzierende Ideologien besonders empfänglich. Das Tun von Hasspredigern sowie die Nutzung sozialer Netzwerke für Propaganda und Rekrutierung unterstützen dies nachhaltig.

Reaktion der Weltgemeinschaft: die VN-Sicherheitsratsresolutionen 2170 und 2178

Der VN-Sicherheitsrat hat sich in den letzten Monaten mehrfach mit der Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit durch terroristische Handlungen befasst. US-Präsident Obama nutzte den turnusmäßigen Vorsitz der USA, um am Rande der VN-Generalversammlung hierzu persönlich eine Sitzung des Sicherheitsrates zu leiten. Dabei verurteilte der Rat mit der Resolution 2178 am 24. September 2014 einmal mehr einstimmig den gewaltsamen Extremismus und unterstrich die Notwendigkeit, Reisen ausländischer terroristischer Kämpfer und deren Unterstützung zu verhindern. Bereits am 15. August hatte der Sicherheitsrat mit seiner Resolution 2170 die schweren und ausgedehnten Menschenrechtsverletzungen durch extremistische Gruppen im Irak und Syrien angeprangert.

Beide Resolutionen stufen „IS“ als terroristische Vereinigung ein. Dieses „Momentum“ gilt es, weiter zu nutzen. Der VN-Sicherheitsrat darf durch die Ukraine-Krise nicht noch weiter geschwächt werden. Die Weltgemeinschaft darf Russland und China nicht aus ihrer Verantwortung für den Weltfrieden entlassen.

Die Suche nach einer Gegenstrategie für eine komplexe Herausforderung

Landnahme durch klassische Kriegsführung, Finanzierung durch Kriegswirtschaft und kriminelle Machenschaften sowie eine gewaltige Strahlkraft zeichnen die Terrororganisation „IS“ aus.

Leider führt an der Erkenntnis, dass diesem Ausmaß an Gewalt nur durch Gewalt begegnet werden kann, kein Weg vorbei. Insgesamt zwölf Staaten, an der Spitze die USA, führen inzwischen Luftschläge durch. Ohne zumindest Spezialkräfte am Boden dürfte deren Wirkung jedoch begrenzt sein, da Präzisionsschläge gegen die Kämpfer des „IS“ nur bedingt möglich sind.

Auch wenn derzeit ein Mandat des VN-Sicherheitsrates zur militärischen Gewaltanwendung als wenig realistisch erscheint, müssen Russland und China immer wieder an deren Mitverantwortung für den Weltfrieden erinnert werden. Immerhin haben beide die Resolutionen 2170 und 2178 mitgetragen. Vorsorglich gilt es bereits jetzt zu überlegen, wie ein robustes Mandat der VN schnellst möglich wirksam umgesetzt werden könnte. Ohne ein derartiges Mandat bleibt völkerrechtlich nur der Weg, die in der Region befindlichen Kräfte der „IS“-Gegner indirekt dazu zu befähigen, entsprechend Widerstand zu leisten. Auch dieses Vorgehen ist risikobehaftet, wie etwa der fehlgeleitete Abwurf von Munitionspaletten für die kurdische Miliz in Kobane zeigte. Darüber hinaus besteht ansonsten nur noch die Möglichkeit, sich auf das Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung nach Artikel 51 der VN-Charta zu berufen, wie die USA dies auch tun.

Mit militärischer Gewalt allein lässt sich das Problem jedoch nicht lösen, ein Gesamtansatz ist von Nöten. Ein solcher Gesamtansatz für eine Region, die einem Pulverfass gleicht, wird sich nur langfristig realisieren lassen. Ohne die Mitwirkung von Russland und China jedoch wird auch dies zum Scheitern verurteilt sein. Im Irak zeichnen sich mit der Regierungsneubildung nach dem Abtritt des vorigen Premiers Nuri al-Maliki zumindest ein Hoffnungsschimmer auf funktionierende Staatlichkeit ab, wohingegen in Syrien das Chaos größer denn je zu sein scheint.

Ein zumindest halbwegs sicheres Umfeld ist Voraussetzung dafür, Hoffnung und Perspektive aufkeimen zu lassen, dass den Menschen geholfen werden kann. Dieses Umfeld als Gesamtansatz herzustellen ist eine alternativlose Mammutaufgabe, ansonsten werden Anarchie und Chaos dafür sorgen, dass sich die Gewaltspirale weiterdreht. Die Weltgemeinschaft hat sich viel zu lange dieser Verantwortung entzogen, Russland und China haben in der Vergangenheit gleich mehrfach entsprechende Resolutionen im Sicherheitsrat blockiert.

Die Herrschaft des „IS“ gründet auf Gewalt und Verbrechen. Eine nachhaltige Perspektive der Bevölkerung auf Frieden und Sicherheit ist nicht gegeben. Kriegsmäßige Expansion, Unterwerfung und Unterdrückung scheinen dauerhaft zu herrschen. Unter der Herrschaft des „IS“ hat sich alles der Ideologie unterzuordnen, wobei die Grenzen zwischen ideologischen Interessen und Gewaltausübung fließend sind.

Der „IS“ ist auf Gewaltmärkte und Kriegsökonomie angewiesen und fördert diese im eigenen Interesse. Dies ist eine der besonderen Herausforderungen, denen nur schwer zu begegnen ist. Wo immer möglich sind entsprechende Finanzströme zu kappen, Vermögen einzufrieren und Verbrechen jeder Art zu unterbinden. Ohne das Werben für und den Wiederaufbau von staatlichen Strukturen unter Berücksichtigung der gemäß dem Sykes-Picot-Abkommen völkerrechtlich gültigen Grenzen, wird der Anarchie kaum Einhalt zu bieten sein. Außerhalb der Region lässt sich zumindest der illegale Ausverkauf ihrer Kulturgüter durch strenge Kontrollen der Märkte unterbinden. Ebenfalls ist sicherzustellen, dass nicht unkontrolliert Waffen und „Terrortouristen“ in die Region gelangen. Den Anrainerstaaten, insbesondere der Türkei, kommt dabei ganz besondere Verantwortung zu.

VN-Sicherheitsratsresolutionen sind für die Weltgemeinschaft bindend. Während die Resolution 2170 noch weitgehend deklaratorisch die Menschenrechtsverletzungen anprangert, zwingt die Resolution 2178 zum Handeln: Reisen von „Terrortouristen“ („foreign terrorist fighters”) sowie deren Unterstützung sind zu unterbinden. Weltweit sind erste Maßnahmen wie Passentzug beziehungsweise die Ausstellung von nicht zur Ausreise berechtigenden Dokumenten angelaufen.

Um auch in Deutschland der offenbar enormen Strahlkraft des „IS“ entgegen zu wirken, sollten Behörden und Zivilgesellschaft grundsätzlich den Dialog mit den Muslimen verstärkt mit dem Ziel führen, möglichst gemeinsam darüber aufzuklären, dass sich die „Gotteskrieger“ auf einem Irrweg befinden. Ferner bedarf es der Ursachenforschung nach den Motiven der „Reisewilligen“ sowie einer Kommunikationsstrategie, die insbesondere Kommunikationsmittel und -verhalten labiler Jugendlicher mit berücksichtigt. Darüber hinaus sind der Verfassungsschutz und alle mit der Gefahrenabwehr befassten Behörden in besonderem Maße gefordert, um eine Gefährdung der inneren Sicherheit frühzeitig zu erkennen und abzuwehren.

Der Terrororganisation „IS“ wirksam und nachhaltig zu begegnen, erfordert eine globale Strategie. Es steht nicht nur ein Staat oder eine Region vor diesem Problem, die im Namen Allahs erfolgenden schweren Menschenrechtsverletzungen fordern die gesamte Weltgemeinschaft heraus und zwingen zum Handeln. Es ist höchste Zeit, die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und mittels einer global abgestimmten Strategie nachhaltig damit zu beginnen, dem menschenrechtsverletzenden Spuk der „Gotteskrieger“ mit einem breit angelegten Maßnahmenmix – diplomatisch, humanitär, militärisch – ein Ende zu bereiten. Mit den Worten George Bernard Shaws: „Freiheit bedeutet Verantwortung. Das ist der Grund, weshalb die meisten Menschen sich vor ihr fürchten.“

Autor: Peter Härle

Der Beitrag gibt die persönliche Auffassung des Autors wieder. Redaktionsschluss für diesen Beitrag: 30. Oktober 2014


Captions:

Die schwarze Flagge als „Insignium“ der Macht über Bagdad wehen zu sehen, entspräche sicherlich den nostalgischen Sehnsüchten der Dschihadisten.

Die Resolutionen des VN-Sicherheitsrats stufen „IS“ als terroristische Vereinigung ein. Dieses „Momentum“ gilt es, weiter zu nutzen.

In Deutschland sollten Behörden und Zivilgesellschaft gemeinsam mit Muslimen darüber aufklären, dass sich die „Gotteskrieger“ auf einem Irrweg befinden.

 

Endnoten:

1) Kampf um Kobane: Die Dimension des Krieges, Spiegel Online v. 23.10.2014

http://www.spiegel.de/politik/ausland/islamischer-staat-is-luftschlaege-gegen-dschihadisten-a-998968.html


2) Diese umfasste Ende Oktober 2014 43 Staaten, neben den USA unter anderem Großbritannien, Italien, Australien und die Niederlande. Vgl. Globalisierung Fakten

http://www.globalisierung-fakten.de/globalisierung-informationen/kriege/irakkrieg/


3) Christoph Sydow: Das Banner des IS: Macht der schwarzen Flagge, Spiegel Online v. 07.10.2014

http://www.spiegel.de/politik/ausland/kobane-islamischer-staat-macht-angst-mit-schwarzer-flagge-a-995797.html

 

4) Rainer Pörtner: Neue Koalition der Willigen, Stuttgarter Zeitung.de v. 23.09.2014

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kommentar-zu-us-luftangriffen-in-syrien-neue-koalition-der-willigen.012882ff-8bb5-4639-8756-93a1369f7929.html

 

5) Den Text des historischen Abkommens hat unter anderem die Yale University archiviert.

http://avalon.law.yale.edu/20th_century/sykes.asp.

Siehe auch: Maria Lourdes: Der Federstrich der Kolonialisten: Das Sykes-Picot-Abkommen, Blog „Lupo Cattivo“ v. 09.07.2014

http://lupocattivoblog.com/2014/07/09/der-federstrich-der-kolonialisten-das-sykes-picot-abkommen/

 

6) Russland und China blockieren erneut Syrien-Resolution, Die Zeit Online v. 22.05.2014

http://www.zeit.de/politik/ausland/2014-05/russland-china-syrien-resolution


7) Georg Elwert: Gewaltmärkte und Entwicklungspolitik, in Wissenschaft & Frieden 2001-3: Ökonomie der Bürgerkriege

http://www.wissenschaft-und-frieden.de/seite.php?artikelID=0114

 

8) Bernd Rheinberg: „Islamischer Staat“: Vom Terror zum Kalifat, Wie der asymmetrische Krieg wieder symmetrisch wird, Blätter für deutsche und internationale Politik, 9/2014, S. 47-53

https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2014/september/%C2%BBislamischer-staat%C2%AB-vom-terror-zum-kalifat


9) Der Spiegel, Titel, Nr. 42 v. 13.10.2014


10) Clemens Wergin: Neue Berichte über Giftgaseinsatz von IS-Terroristen, Die Welt v. 25.10.2014, S. 6

 

11) Andreas Becker: Wer finanziert ISIS?, Deutsche Welle, Themen Wirtschaft, v. 20.06.2014

http://www.dw.de/wer-finanziert-isis/a-17718504


12) Spencer Ackerman: Foreign jihadists flocking to Iraq and Syria on ‘unprecedented scale’ – UN, The Guardian, v. 30.10.2014,

http://www.theguardian.com/world/2014/oct/30/foreign-jihadist-iraq-syria-unprecedented-un-isis

 

13) United Nations Security Council: Resolution 2178 (2014), v. 24.09.2014,

http://www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/RES/2178 (2014)

 

14) Aus: George Bernard Shaw: Mensch und Übermensch (1903)

https://en.wikiquote.org/wiki/Man_and_Superman

 

Working Paper topic: 
Terrorism
Region: 
MENA
Tags: 
MENA
Terrorismus